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Honorarordnung für die Tätigkeit
der Orgelrevisorinnen und Orgelrevisoren
in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Vom 30. April 2024

KABl. 2024, S. 11

Das Landeskirchenamt hat aufgrund des Abschnittes IX Nummer 1 der Verwaltungsanordnung zur Rechtsverordnung über die Orgelpflege und den Orgelbau vom 17. Oktober 1988 (Kirchl. Amtsbl. S. 155), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 10. August 2017 (Kirchl. Amtsbl. S. 127) geändert worden ist, die folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Honorarordnung gilt für die aufgrund des Abschnittes IX der Verwaltungsanordnung zur Rechtsverordnung über die Orgelpflege und den Orgelbau vom Landeskirchenamt berufenen Orgelrevisorinnen und Orgelrevisoren.
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§ 2
Honorarsätze

Die Orgelrevisorinnen und Orgelrevisoren erhalten für ihre Tätigkeit ein Honorar nach der folgenden Tabelle:
Pos. Nr.
Name der Leistung
Honorarsatz
Beratung und Visitation
101
Beratung per Kommunikationsmedium
30,- € / Stunde*
102
Beratung am Ort
120,- €
103
Prüfung einer Orgel im Rahmen der Visitation (inkl. Revisionsbericht)
Basis: 120,- €
zzgl. je Register: 3,- €
Orgelbaumaßnahmen
201
Prüfung einer Orgel außerhalb der Visitation / vor Instandsetzung, Reinigung, Überholung (inkl. Bericht)
Basis: 120,- €
zzgl. je Register: 3,- €
202
Prüfung einer Orgel außerhalb der Visitation/vor erweiterter Überholung, Umbau, Restaurierung, Abgabe/Abbruch (inkl. Bericht)
Basis: 150,- €
zzgl. je Register: 9,- €
203
Funktionale Leistungsbeschreibung (ggf. mit Leistungsverzeichnis) für Instandsetzung, Reinigung, Überholung
120,- €
204
Funktionale Leistungsbeschreibung (ggf. mit Leistungsverzeichnis) für erweiterte Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
180,- €
205
Bereisung von Referenzinstrumenten
120,- € (Tagessatz)
206
Auswertung der Angebote bei Instandsetzung, Reinigung, Überholung
90,- €
207
Auswertung der Angebote bei erweiterter Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
180,- €
208
Bauaufsicht und Werkstattprüfung (von genehmigten Projekten)
120,- € (Tagessatz)
209
Abnahmeprüfung
120,- €
210
Abnahmebericht für Instandsetzung, Reinigung, Überholung
60,- €
211
Abnahmebericht für erweiterte Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
150,- €
Weitergehender Aufwand für Beratung, Archivarbeit, Orgelinventur usw. kann nach den Positionen 101, 102 und 304 abgerechnet werden.
Sonstiges
301
Tagungen und Fortbildungen
90,- € (Tagessatz)
302
Mitarbeit im Sachverständigenausschuss (SVA)
90,- € (Tagessatz)
303
Vorsitz im Sachverständigenausschuss (SVA)
120,- € (Tagessatz)
304
Besondere Aufgaben
30,- € / Stunde*
*kleinste abrechenbare Einheit 15 Minuten
Bei Orgelbauvorhaben von besonderer Bedeutung und Größe können auf Antrag der Orgelrevisorin oder des Orgelrevisors vor Beginn der Tätigkeit für den Einzelfall abweichende Honorarsätze vom Landeskirchenamt festgelegt werden.
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§ 3
Leistungsbeschreibung

Die Orgelrevisorinnen und Orgelrevisoren sind in der Ausgestaltung ihrer Aufgaben grundsätzlich frei. Sie unterliegen keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Landeskirchenamtes. Zur Orientierung ist der Honorarordnung eine Beschreibung der einzelnen Leistungen und des durchschnittlich zu erwartenden Stundenaufwandes in der Anlage 1 beigefügt.
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§ 4
Abrechnung

( 1 ) Die Abrechnung des Honorars erfolgt mittels ordnungsgemäßer Rechnung gemäß §14 Umsatzsteuergesetz. Bei den Honorarsätzen handelt es sich um Bruttobeträge.
( 2 ) Zu den abgerechneten Positionen ist das Leistungsdatum und die betreffende Kirchengemeinde/der Projektname anzugeben. Leistungen nach Zeitaufwand sind gesondert aufzulisten und je Abrechnungszeitraum zu einer Gesamtzeit zu addieren. Sofern die Positionen 103, 201 und 202 abgerechnet werden, ist die Anzahl der Register anzugeben.
( 3 ) Auf der Rechnung ist auszuweisen, ob eine Umsatzsteuerbefreiung besteht. Gegebenenfalls ist die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.
( 4 ) Treffen Positionen von mehreren Tagessätzen zusammen, können die weiteren Positionen nur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden (maximal 2 Tagessätze).
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§ 5
Erstattung von Auslagen

Entstandene Auslagen (z. B. für Porto, Material, Druckkosten) werden auf Nachweis erstattet. Erstattungen für Telefonie und die Nutzung von Endgeräten der Informations- und Kommunikationstechnik sind mit den Honorarsätzen nach § 2 abgegolten.
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§ 6
Reisekosten

( 1 ) Die Zahlung von Reisekosten orientiert sich an den jeweils geltenden landeskirchlichen Reisekostenbestimmungen. Der erforderliche Aufwand für Reisen im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich wird ohne gesonderte Vereinbarung erstattet.
( 2 ) Absatz 1 gilt auch für Reisen im Zusammenhang mit genehmigten Orgelbauprojekten zu Werkstätten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs und im Zusammenhang mit Reiseaufwand für einen Sachverständigenausschuss sowie die Teilnahme an vom Landeskirchenamt durchgeführten Tagungen. Unabhängig davon ist der Aufwand für Auslandsreisen nur nach vorheriger Vereinbarung erstattungsfähig.
( 3 ) In allen übrigen Fällen (z. B. Bereisung von Referenzinstrumenten, Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen) sind Reisekosten nur erstattungsfähig, wenn dies im Einzelfall zuvor mit dem Landeskirchenamt vereinbart worden ist.
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§ 7
Versteuerung, Sozialabgaben

Für die Versteuerung des Honorars und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ist die Orgelrevisorin oder der Orgelrevisor verantwortlich.
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§ 8
Kirchenverfassung, Schutzkonzept

Die Orgelrevisorin oder der Orgelrevisor erkennt die Grundsätze der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche an und verpflichtet sich, die Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sowie die aktuellen Schutzkonzepte einzuhalten.
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§ 9
Korruptionsvorschriften

Der Orgelrevisor oder die Orgelrevisorin darf im Rahmen dieser Honorartätigkeit keine anderweitige Vergütung für Beratungsleistungen oder Provisionen von Dritten verlangen oder erhalten. Dies betrifft auch sonstige Zuwendungen oder Sachleistungen Dritter. Die landeskirchlichen Korruptionsvorschriften gelten entsprechend.
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§ 10
Muster und Vordrucke

Das Landeskirchenamt gibt Muster und Vordrucke zu einzelnen Leistungen heraus.
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§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Honorarordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für die Tätigkeit der Orgelrevisoren und Orgelrevisorinnen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 5. Januar 2012 (Kirchl. Amtsbl. S. 4) außer Kraft.
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Anlage 1
Leistungsbeschreibung

Pos. Nr.
Name der Leistung
durchschn.
Stundenaufwand
Beratung und Visitation
101
Beratung per Kommunikationsmedium
  • Schriftliche oder telefonische Beratung (auch Videokonferenz, E-Mail) von Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Körperschaften bzw. deren Beauftragten zu allen Fragen der Orgelpflege und des Orgelbaus, Aufwand für Leitung und Mitarbeit im SVA
nach
Aufwand*
102
Beratung am Ort
  • Persönliche Beratung von Kirchengemeinden und anderen kirchlichen Körperschaften bzw. deren Beauftragten vor Ort (z. B. im Rahmen von KV-Sitzungen, Einweihungsgottesdiensten) zu allen Fragen der Orgelpflege und des Orgelbaus
4
103
Prüfung einer Orgel im Rahmen der Visitation
  • Prüfung der Orgel auf ihre klangliche und spieltechnische Funktion
  • Funktions- und Sichtkontrolle der wesentlichen Baugruppen (Gehäuse, Spieltisch, Spieltraktur, Registertraktur, Windanlage, Windladen, Pfeifenwerk)
  • Sichtprüfung auf Schimmelpilz- und Holzschädlingsbefall
  • Erfassung sicherheitstechnischer Mängel
  • ggf. Beratung der anwesenden Beauftragten der Kirchengemeinde
  • Schriftlicher Bericht im Sinne des landeskirchlichen Musters zur Orgelrevision
Basis:
4
zzgl. je
Register:
0,1
Orgelbaumaßnahmen
201
Prüfung einer Orgel außerhalb der Visitation/vor Instandsetzung, Reinigung, Überholung, Abgabe/Abbruch
  • Prüfung der Orgel auf ihre klangliche und spieltechnische Funktion
  • Bewertung der klanglich-künstlerischen Eigenschaften
  • Funktions- und Sichtkontrolle der wesentlichen Baugruppen (Gehäuse, Spieltisch, Spieltraktur, Registertraktur, Windanlage, Windladen, Pfeifenwerk)
  • Sichtprüfung auf Schimmelpilz- und Holzschädlingsbefall
  • Erfassung sicherheitstechnischer Mängel
  • Erfassung denkmalwerter Eigenschaften
  • Hinweis auf raumklimatische Verhältnisse/Datenlogger
  • Abfassen eines Berichts
Basis:
4
zzgl. je
Register:
0,1
202
Prüfung einer Orgel außerhalb der Visitation/vor erweiterter Überholung, Umbau, Restaurierung
  • Prüfung der Orgel auf ihre klangliche und spieltechnische Funktion
  • ausführliche Bewertung der klanglich-künstlerischen Eigenschaften
  • detaillierte Funktions- und Sichtkontrolle der wesentlichen Baugruppen (Gehäuse, Spieltisch, Spieltraktur, Registertraktur, Windanlage, Windladen, Pfeifenwerk)
  • Sichtprüfung auf Schimmelpilz- und Holzschädlingsbefall
  • Erfassung sicherheitstechnischer Mängel
  • Erfassung denkmalwerter Eigenschaften
  • Hinweis auf raumklimatische Verhältnisse/Datenlogger
  • umfangreicher Bericht mit Bestandsaufnahme vgl. „VOD Datenblatt Orgel“
Basis:
5
zzgl. je
Register:
0,3
203
Funktionale Leistungsbeschreibung (ggf. mit Leistungsverzeichnis vgl. „VOD-Leistungsverzeichnis“) für Instandsetzung, Reinigung, Überholung
  • Ausarbeitung des Konzepts
  • Beschreibung der Zielsetzung und der erforderlichen Arbeiten (ggf. mit Leistungspositionen)
  • Darstellung der Rahmenbedingungen (Ausschreibungsverfahren, Terminierung, Finanzierung, Ansprechpartner, Kontaktdaten usw.)
  • für interne Zwecke: Begründung des gewählten Vergabeverfahrens
4
204
Funktionale Leistungsbeschreibung (ggf. mit Leistungsverzeichnis vgl. „VOD-Leistungsverzeichnis“) für erweiterte Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
  • ausführliche Beschreibung des Ist-Zustands, der Zielsetzung und der erforderlichen Arbeiten (ggf. mit Leistungspositionen)
  • Darstellung der Rahmenbedingungen (Ausschreibungsverfahren, Terminierung, Finanzierung, Ansprechpartner, Kontaktdaten usw.)
  • für interne Zwecke: Begründung des gewählten Vergabeverfahrens (konzeptionelle Vorarbeiten sind in dieser Position nicht berücksichtigt)
6
205
Bereisung von Referenzinstrumenten (außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Landeskirchenamt)
120,- €
Tagessatz
206
Auswertung der Angebote bei Instandsetzung, Reinigung, Überholung
  • Auswertung der Angebote
  • tabellarische Gegenüberstellung der Inhalte und Summen
  • schriftliche Stellungnahme mit Empfehlung/Priorisierung
3
207
Auswertung der Angebote bei erweiterter Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
  • Auswertung der Angebote
  • tabellarische Gegenüberstellung der Inhalte und Summen
  • schriftliche Stellungnahme mit Empfehlung/Priorisierung
6
208
Bauaufsicht und Werkstattprüfung
  • Prüfung der Arbeiten und des Baufortschritts am Ort oder in der Werkstatt
  • Klärung offener Fragen mit den Mitarbeitenden des Orgelbaubetriebs
  • ggf. mit Beratung von Beteiligten der Kirchengemeinde
  • ggf. mit Prüfung der Abschlagsrechnung
4
209
Abnahmeprüfung
  • Prüfung der beauftragten Arbeiten und Dokumentation im Abnahmeprotokoll
  • Erläuterung der Arbeiten für die Beteiligten der Kirchengemeinde
  • ggf. Vereinbarung von Nacharbeiten
  • Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch Auftraggeber und Auftragnehmer
4
210
Abnahmebericht für Instandsetzung, Reinigung, Überholung
  • Auflistung der geleisteten Arbeiten
  • Herausstellung besonderer Leistungen oder kritischer Betrachtungen (der Abnahmebericht dient der Dokumentation und der Würdigung der geleisteten Arbeiten)
2
211
Abnahmebericht für erweiterte Überholung, Umbau, Restaurierung, Neubau
  • detaillierte Auflistung der geleisteten Arbeiten (insbesondere, wenn die Arbeiten im Vorweg nicht hinreichend beschreibbar waren)
  • Bewertung der Arbeitsergebnisse
  • Herausstellung besonderer Leistungen oder kritischer Betrachtungen (der Abnahmebericht dient der Dokumentation und der Würdigung der geleisteten Arbeiten)
5
Sonstiges
301
Tagungen und Fortbildungen
  • Orgelrevisorentagungen
  • Arbeitsgemeinschaften (für Entsendete)
  • VOD-Tagungen (für Entsendete)
  • Fortbildungen, Fachtagungen (nach Vereinbarung mit dem Landeskirchenamt)
  • Bereisungen (nach Vereinbarung mit dem Landeskirchenamt)
90,- €
Tagessatz
302
Mitarbeit im Sachverständigenausschuss (SVA)
  • bei Beratungen des SVA am Ort
90,- €
Tagessatz
303
Vorsitz im Sachverständigenausschuss (SVA)
  • bei Beratungen des SVA am Ort
120,- €
Tagessatz
304
Besondere Aufgaben
  • z. B. Archivarbeit, Recherche, strukturelle Aufgaben für den Kirchenkreis (z.B. Orgelinventur, Kategorisierung, Auflistung und Beurteilung aller Orgeln im Kirchenkreis im Rahmen des Gebäudemanagements)
Nach
Aufwand*
*kleinste abrechenbare Einheit 15 Minuten