.Richtlinien für die Zahlung von Honoraren
Richtlinien für die Zahlung von Honoraren
bei kirchlichen Veranstaltungen
Vom 14. September 2010
####- 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landeskirche, ihrer Gliederungen und Einrichtungen kann bei kirchlichen Veranstaltungen für Vorträge oder für Aufträge im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung neben Reisekostenvergütungen nach den Reisekostenbestimmungen ein Honorar in Höhe von
- bis zu 25 € je Einsatzstunde (45 Min.)
- bis zu 75 € je Halbtags-Einsatz
- bis zu 125 € je Ganztags-Einsatz
2 Das Honorar darf nur gezahlt werden, sofern die Leistung- nicht von dem Dienstauftrag der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erfasst istund
- in einer landeskirchlichen Einrichtung, in der Evangelischen Akademie Loccum oder außerhalb des Kirchenkreises, in dem sich der Dienstort der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters befindet, erbracht wird.
3 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die teilzeitbeschäftigt sind, können die Sätze um bis zu 40 % erhöht werden. - 1 Anderen Personen kann ein Honorar in Höhe von
- bis zu 80 € je Einsatzstunde (45 Min.)
- bis zu 200 € je Halbtags-Einsatz
- bis zu 400 € je Ganztags-Einsatz
2 Daneben können Reisekostenvergütungen nach den Reisekostenbestimmungen erstattet werden.3 Höhere Honorare sollen nicht gewährt werden. - Die Zahlung von Honoraren ist nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Leistungen Dritter zulässig.
- 1 Diese Richtlinien treten am 1. November 2010 in Kraft. 2 Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Zahlung von Honoraren bei kirchlichen Veranstaltungen vom 1. Dezember 2005 (Kirchl. Amtsbl. S. 272) außer Kraft.