.Rechtsverordnung über die
§ 1
#§ 2
§ 3
#§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
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Rechtsverordnung über die
C- und D-Kirchenmusikprüfung in der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
(Kirchenmusikprüfungsordnung – KMPVO)
Vom 2. November 2025
Aufgrund des § 5 des Mitarbeitendengesetzes vom 12. Dezember 2019 (Kirchl. Amtsbl. S. 311), das zuletzt durch das Kirchengesetz vom 26. November 2021 (Kirchl. Amtsbl. S. 142) geändert worden ist, erlassen wir mit Zustimmung des Landessynodalausschusses die folgende Rechtsverordnung:
####§ 1
C- und D-Kirchenmusikprüfungen
1 Die Ausbildung zu C- und D-Kirchenmusikerinnen und -Kirchenmusikern wird mit einer Prüfung abgeschlossen. 2 Es gibt folgende Prüfungen:
- C-Kirchenmusikprüfung,
- C-Kirchenmusikprüfung (Chor),
- C-Kirchenmusikprüfung (Orgel),
- C-Kirchenmusikprüfung popular,
- C-Kirchenmusikprüfung popular (Band),
- C-Kirchenmusikprüfung popular (Chor),
- C-Kirchenmusikprüfung (Posaunenchor),
- D-Kirchenmusikprüfung (Chor),
- D-Kirchenmusikprüfung (Kinderchor),
- D-Kirchenmusikprüfung (Orgel),
- D-Kirchenmusikprüfung popular (Band),
- D-Kirchenmusikprüfung popular (Chor),
- D-Kirchenmusikprüfung (Posaunenchor).
§ 2
Zweck der Prüfungen
Zweck der Prüfungen ist es, durch praktische, schriftliche und mündliche Proben zu ermitteln, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den Dienst als C- oder D-Kirchenmusikerin oder -Kirchenmusiker fähig und geeignet ist.
#§ 3
Meldung zu den Prüfungen
(
1
)
1 Meldungen zu den Posaunenchorleitungsprüfungen sind an das Michaeliskloster Hildesheim – Posaunenwerk –, Meldungen zu den Kirchenmusikprüfungen popular an das Michaeliskloster Hildesheim – Arbeitsbereich Gottesdienst und Kirchenmusik – zu richten. 2 Meldungen zu den übrigen Prüfungen sind über die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter an die zuständige Kirchenmusikdirektorin oder den zuständigen Kirchenmusikdirektor zu richten.
(
2
)
Den Meldungen sind beizufügen:
- Nachweis über die in § 4 Absatz 3 bis 7 bezeichnete Vorbildung einschließlich der Praktika,
- pfarramtliches Zeugnis,
- Lebenslauf, der insbesondere über die musikalische Vorbildung Auskunft gibt.
§ 4
Zulassung zu den Prüfungen
(
1
)
Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet in den Fällen
- des § 1 Nummer 1 bis 3 die Kirchenmusikdirektorin oder der Kirchenmusikdirektor im Einvernehmen mit der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor,
- des § 1 Nummer 4 bis 6 die zuständige Referentin oder der zuständige Referent im Michaeliskloster im Einvernehmen mit der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor,
- des § 1 Nummer 7 und 13 das Posaunenwerk,
- des § 1 Nummer 8 bis 10 die Kirchenmusikdirektorin oder der Kirchenmusikdirektor,
- des § 1 Nummer 11 und 12 die zuständige Referentin oder der zuständige Referent im Michaeliskloster Hildesheim.
(
2
)
Für die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen sind jeweils angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
(
3
)
1 Zu den C-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 1 bis 6 wird zugelassen, wer nach einer musikalischen Grundausbildung einen regionalen und einen zentralen Ausbildungskursus der Landeskirche mit Erfolg besucht und ein kirchenmusikalisches Praktikum abgeleistet hat. 2 Weitere zentrale Ausbildungselemente können durch nähere Bestimmung der Landeskirchenmusikdirektorin oder des Landeskirchenmusikdirektors vorgeschrieben werden. 3 Die Ausbildung umfasst im Regelfall zwei Jahre. 4 Der C-Prüfung soll eine D-Prüfung vorausgehen.
(
4
)
1 Zur C-Prüfung gemäß § 1 Nummer 7 wird zugelassen, wer eine den Richtlinien entsprechende Ausbildung, Praxis in der Posaunenchorleitung und eine Ausbildung an einem Blechblasinstrument nachweisen kann. 2 Die Ausbildung soll auf der D-Posaunenchorleitungsprüfung aufbauen und mindestens ein Jahr dauern.
(
5
)
1 Zu den D-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 8 bis 10 wird zugelassen, wer eine angemessene Zeit, mindestens jedoch ein Jahr, bei einer anerkannten Ausbildungsleiterin oder einem anerkannten Ausbildungsleiter ausgebildet worden ist und ein kirchenmusikalisches Praktikum abgeleistet hat. 2 Als Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter anerkannt sind alle Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit einem Bachelor- oder Masterabschluss der Kirchenmusik. 3 In den anderen Fällen wird die Anerkennung durch die zuständige Kirchenmusikdirektorin oder den zuständigen Kirchenmusikdirektor in Absprache mit der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor ausgesprochen.
(
6
)
Zu den D-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 11 und 12 wird zugelassen, wer über hinreichende Erfahrungen in der Popularmusik verfügt (instrumentale Fähigkeiten, Band-, Jugend-, Gospelchorleitung o. ä.) und zu Beginn der Ausbildung ein Beratungsgespräch sowie gegen Ende der Ausbildung ein Kolloquium erfolgreich absolviert hat.
(
7
)
1 Zur D-Prüfung gemäß § 1 Nummer 13 wird zugelassen, wer eine angemessene Zeit an einem Blechblasinstrument ausgebildet worden ist und sich mindestens ein Jahr lang in einem Posaunenchor bewährt hat. 2 Die Bewerberin oder der Bewerber soll an der zentralen Chorleitungsausbildung des Posaunenwerkes mit Erfolg teilgenommen und während der Ausbildungszeit praktische Erfahrungen in der Chorleitung gesammelt haben.
(
8
)
Die zur Zulassung berechtigten Stellen können Bewerberinnen oder Bewerber, die die in den Absätzen 2 bis 7 oder in § 2 Absatz 3 genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, ausnahmsweise zulassen.
#§ 5
Prüfungskommission
(
1
)
1 Den Prüfungskommissionen gehören in der Regel an:
- bei den C-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 1 bis 6 drei Mitglieder, von denen zwei in A- oder B-Stellen tätige Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker sein müssen,
- bei der C-Prüfung gemäß § 1 Nummer 7 drei Mitglieder, von denen zwei Landesposaunenwartin oder Landesposaunenwart sein müssen,
- bei den D-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 11 und 12 die zuständige Referentin oder der zuständige Referent im Michaeliskloster Hildesheim sowie ein weiteres fachkundiges Mitglied,
- bei der D-Prüfung gemäß § 1 Nummer 13 zwei Mitglieder, davon eine Landesposaunenwartin oder ein Landesposaunenwart und ein weiteres fachkundiges Mitglied,
- bei den übrigen D-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 8 bis 10 zwei Mitglieder, in der Regel die Kirchenmusikdirektorin oder der Kirchenmusikdirektor des betreffenden Fachaufsichtsbezirkes und die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter. 2 Hat die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter nicht die Bachelor- oder Masterqualifikation in der Kirchenmusik (§ 4 Absatz 5 Satz 3), tritt eine weitere Person hinzu, die eine A- oder B-Kirchenmusikstelle in demselben Fachaufsichtsbezirk innehat.
3 Die Nummern 1 und 2 finden bei Teilprüfungen, die im Rahmen des zentralen Ausbildungskurses stattfinden, keine Anwendung. 4 In den C-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 1 bis 6 kann in Nebenfächern die Prüfungskommission aus zwei für das jeweilige Fach qualifizierten Personen bestehen, von denen eine in einer A- oder B-Stelle tätig sein muss. 5 Bei der C-Prüfung gemäß § 1 Nummer 7 kann in den Nebenfächern die Prüfungskommission aus zwei für das jeweilige Fach qualifizierten Personen bestehen.
(
2
)
Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor bestellt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommissionen für die C-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 1 bis 6.
(
3
)
Den Vorsitz in den Prüfungskommissionen für die D-Prüfungen gemäß § 1 Nummern 8 bis 10 führt die Kirchenmusikdirektorin oder der Kirchenmusikdirektor, für die D-Prüfungen gemäß § 1 Nummer 11 und 12 die zuständige Referentin oder der zuständige Referent im Michaeliskloster Hildesheim, für die Posaunenchorleitungsprüfungen die zuständige Landesposaunenwartin oder der zuständige Landesposaunenwart.
(
4
)
Das vorsitzende Mitglied einer Prüfungskommission beruft die übrigen Mitglieder.
#§ 6
Durchführung der Prüfungen
(
2
)
Das vorsitzende Mitglied einer Prüfungskommission kann mit dem Einverständnis der Prüfungsteilnehmerin oder des Prüfungsteilnehmers Personen zum Zuhören zu allen Prüfungsteilen zulassen.
(
3
)
1 Im Rahmen des zentralen Ausbildungskurses oder im Verlauf des regionalen Ausbildungskurses können Teilprüfungen in einzelnen Fächern abgelegt werden. 2 Alle Teilprüfungen müssen innerhalb von zwei Jahren stattfinden. 3 Die Teilprüfungen Posaunenchorleitung müssen innerhalb von drei Jahren stattfinden. 4 In Einzelfällen können die zur Zulassung berechtigten Stellen diese Frist verlängern.
(
4
)
1 Nach näherer Bestimmung der Landeskirchenmusikdirektorin oder des Landeskirchenmusikdirektors oder des Posaunenwerks kann davon abgesehen werden, die Prüfungsteilnehmerin oder den Prüfungsteilnehmer in Fächern zu prüfen, in denen er sich bereits mit Erfolg einer vergleichbaren Prüfung unterzogen hat.
(
5
)
1 Die praktische Prüfung im Orgelspiel ist auf einer der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vorher zugänglich zu machenden Orgel abzulegen. 2 Die Prüfungsaufgaben, die in den Anlagen als „vorbereitet” bezeichnet sind, sind der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer vier Werktage vor der Prüfung bekanntzugeben. 3 Die Klausuren werden nach Bestimmung des vorsitzenden Mitglieds der Prüfungskommission unter Aufsicht ausgearbeitet.
(
6
)
1 Die Ergebnisse der Prüfung in den einzelnen Fächern werden nach dem 15-Punkte-System bewertet und in das Prüfungszeugnis aufgenommen. 2 Aufgrund des Punktedurchschnitts wird gemäß Anlage 3 die Gesamtzensur errechnet und festgestellt, mit welchem Prädikat (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend) die Prüfung bestanden oder ob sie nicht bestanden ist.
(
7
)
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
- die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer ihr unentschuldigt fernbleibt oder
- die Leistung in mindestens einem der in den Anlagen 1 und 2 bezeichneten Hauptfächer oder in mehr als drei der übrigen Fächer mit weniger als fünf Punkten bewertet ist.
(
8
)
1 Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sich frühestens nach einem halben Jahr erneut zur Prüfung anmelden. 2 Die zur Zulassung berechtigte Stelle kann auf Antrag die Wiederholung der Prüfung in den Fächern erlassen, in denen die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer bei der ersten Prüfung den Anforderungen genügt hat; in diesem Fall ist die Prüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen. 3 Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.
(
9
)
Das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission reicht eine von ihm und den übrigen Mitgliedern der Prüfungskommission unterschriebene Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung bei der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor ein.
#§ 7
Prüfungszeugnis
1 Aufgrund der Niederschrift über das Ergebnis der Prüfung und aufgrund der sonstigen Prüfungsunterlagen wird ein Zeugnis über die Prüfung ausgestellt. 2 Das Zeugnis wird in Vertretung für das Landeskirchenamt von der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor unterzeichnet und gesiegelt. 3 Ein Anspruch auf Anstellung wird durch das Zeugnis nicht erworben.
#§ 8
Schlussvorschriften
1 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2025 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die tritt die Kirchenmusikprüfungsverordnung vom 11. Juli 2011 (Kirchl. Amtsbl. S. 142) außer Kraft.
#Anlage 1
###Die Ordnung der C-Kirchenmusikprüfungen
I. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung |
1. | Instrumentaler Bereich |
1.1 | Hauptinstrument Orgel |
1.1.1 | Literaturspiel (Hauptfach) |
1.1.1.1 | Vortrag von drei Orgelwerken (mit Pedal) verschiedener Epochen, davon mindestens ein freies Werk (nach eigener Wahl) |
1.1.1.2 | Stichproben aus der studierten Literatur |
1.1.1.3 | Vom-Blatt-Spiel einfacher Orgelliteratur oder von Choralbuchsätzen |
1.1.1.4 | Begleitung eines Instrumental- oder Vokalsolos (nach eigener Wahl), gegebenenfalls auf dem Klavier |
1.1.2 | Liturgisches Orgelspiel (Hauptfach) |
1.1.2.1 | Organistendienst nach der Ordnung des Gottesdienstes gemäß EGb Grundform I: Intonationen/Vorspiele, Choralbuchsätze, liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2.2 | Improvisation (unvorbereitet): Ausführung einer einfachen Intonation, Begleitung eines Neuen Geistlichen Liedes nach Akkordsymbolen; (fakultativ) Choralspiel nach dem Gesangbuch |
2. | Vokaler Bereich |
2.1 | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
2.1.1 | Liturgisches Singen: Kirchenlieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
2.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2.1.3 | Sologesang (nach eigener Wahl): Vortrag zweier verschiedenartiger Lieder (davon mindestens ein geistliches) aus verschiedenen Epochen |
2.2 | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach Gesangbuch/Beiheften (vorbereitet) |
2.3 | Chorleitung (Hauptfach) |
2.3.1 | Chorische Stimmbildung: Einsingen des Chores |
2.3.2 | Erarbeiten eines einfachen Chorsatzes (Liedsatz/Motette, auch mit Instrumenten; vorbereitet) |
2.4 | Musikalische Arbeit mit Kindern (fakultativ) |
3. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
3.1 | Tonsatz und Gehörbildung |
3.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur):
|
3.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung: Elementare Musiktheorie, Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
3.2 | Partiturspiel (vorbereitet) Spiel eines zwei- bis dreistimmigen polyphonen und eines vierstimmigen homophonen Satzes |
3.3 | Orgelkunde Kenntnis des Aufbaus der Orgel, der Struktur der Pfeifen und der Beseitigung kleiner Störungen; Stimmen von Zungenpfeifen |
3.4 | Literaturkunde |
3.4.1 | Kenntnis von Orgelliteratur |
3.4.2 | Kenntnis von Chorliteratur |
4. | Wissenschaftlicher Bereich |
4.1 | Geschichte der Kirchenmusik Freies Kurzreferat, Überblick über die Hauptepochen der evangelischen Kirchenmusik, Grundkenntnisse der Popstilistik |
4.2 | Liturgik Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Kenntnis von Tagzeitengottesdiensten und des Kirchenjahres |
4.3 | Hymnologie Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Kenntnis verschiedener gebräuchlicher Beihefte. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten. |
4.4 | Theologische Information Freies Kurzreferat und Gespräch über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich Kirche und Theologie |
II. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung (Chor) |
1. | Vokaler Bereich |
1.1 | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
1.1.1 | Liturgisches Singen Kirchenlieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
1.1.3 | Sologesang (nach eigener Wahl) Vortrag zweier verschiedenartiger Lieder (davon mindestens ein geistliches) aus verschiedenen Epochen |
1.2 | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach Gesangbuch/Beiheften (vorbereitet) |
1.3 | Chorleitung (Hauptfach) |
1.3.1 | Chorische Stimmbildung: Einsingen des Chores |
1.3.2 | Erarbeiten eines einfachen Chorsatzes (Liedsatz/Motette, auch mit Instrumenten; vorbereitet) |
1.4 | Musikalische Arbeit mit Kindern (fakultativ) |
2. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
2.1 | Tonsatz und Gehörbildung |
2.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur):
|
2.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung: Elementare Musiktheorie, Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
2.2 | Partiturspiel (vorbereitet) Spiel eines zwei- bis dreistimmigen polyphonen und eines vierstimmigen homophonen Satzes. |
2.3 | Literaturkunde |
3. | Wissenschaftlicher Bereich |
3.1 | Geschichte der Kirchenmusik Freies Kurzreferat, Überblick über die Hauptepochen der evangelischen Kirchenmusik, Grundkenntnisse der Popstilistik |
3.2 | Liturgik Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Tagzeitengottesdiensten und des Kirchenjahres |
3.3 | Hymnologie Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Kenntnis verschiedener gebräuchlicher Beihefte. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten. |
3.4 | Theologische Information Freies Kurzreferat und Gespräch über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich Kirche und Theologie |
III. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung (Orgel) |
1. | Instrumentaler Bereich |
1.1 | Hauptinstrument Orgel |
1.1.1 | Literaturspiel (Hauptfach) |
1.1.1.1 | Vortrag von drei Orgelwerken (mit Pedal) verschiedener Epochen, davon mindestens ein freies Werk (nach eigener Wahl) |
1.1.1.2 | Stichproben aus der studierten Literatur |
1.1.1.3 | Vom-Blatt-Spiel einfacher Orgelliteratur oder von Choralbuchsätzen |
1.1.1.4 | Begleitung eines Instrumental- oder Vokalsolos (nach eigener Wahl), gegebenenfalls auf dem Klavier |
1.1.2 | Liturgisches Orgelspiel (Hauptfach) |
1.1.2.1 | Organistendienst nach der Ordnung des Gottesdienstes gemäß EGb Grundform I: Intonationen/Vorspiele, Choralbuchsätze, liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2.2 | Improvisation (unvorbereitet): Ausführung einer einfachen Intonation, Begleitung eines Neuen Geistlichen Liedes nach Akkordsymbolen; (fakultativ) Choralspiel nach dem Gesangbuch |
2. | Vokaler Bereich |
2.1 | Singen und Sprechen |
2.1.1 | Liturgisches Singen: Kirchenlieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
2.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2.2 | Gemeindesingen (Hauptfach1) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach Gesangbuch/Beiheften (vorbereitet) |
3. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
3.1 | Tonsatz und Gehörbildung |
3.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur):
|
3.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung: Elementare Musiktheorie, Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
3.2 | Orgelkunde Kenntnis des Aufbaus der Orgel, der Struktur der Pfeifen und der Beseitigung kleiner Störungen; Stimmen von Zungenpfeifen |
3.3 | Literaturkunde |
4. | Wissenschaftlicher Bereich |
4.1 | Geschichte der Kirchenmusik Freies Kurzreferat, Überblick über die Hauptepochen der evangelischen Kirchenmusik, Grundkenntnisse der Popstilistik |
4.2 | Liturgik Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Tagzeitengottesdiensten und des Kirchenjahres |
4.3 | Hymnologie Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Kenntnis verschiedener gebräuchlicher Beihefte. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten. |
4.4 | Theologische Information Freies Kurzreferat und Gespräch über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich Kirche und Theologie |
IV. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung (Posaunenchor) |
1. | Instrumentalprüfung Blechblasinstrument (Hauptfach) |
1.1 | Literaturspiel aus vorgegebener Auswahl (oder in Absprache mit einer Landesposaunenwartin oder einem Landesposaunenwart) |
1.1.1 | Bläserstück |
1.1.2 | Spiel einer Etüde |
1.2 | Vom Blatt-Spiel |
1.2.1 | Tonleiterspielen aller Dur- und Moll-Tonleitern |
1.2.2 | Vom-Blatt-Spiel einer Etüde |
1.2.3 | Vom-Blatt-Spiel einer Choralmelodie und einer Begleitstimme aus der Posaunenchorliteratur (Begleitstimme im Bassschlüssel) |
2. | Bläserchorleitung (Hauptfach) |
2.1 | Einspielen des Posaunenchores (5 min) |
2.2 | Erarbeiten einer Choralbearbeitung oder einer Instrumentalmusik (vorgegeben) (20 min) |
2.3 | Methodik der Bläserchorleitung (schriftlich) |
2.3.1 | Zum Einblasen: Ziele Inhalte |
2.3.2 | Zur Probenarbeit: Analyse und Probenplan für das vorgegebene Prüfungsstück |
3.1 | Singen und Sprechen |
3.2 | gelesener Text und gesungenes Lied |
3.3 | Gemeindesingen, Anleiten eines Kanons |
4. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
4.1 | Tonsatz |
4.1.1 | Klausur (zweistündig)
|
4.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung (Einzelprüfung) |
4.2 | Gehörbildung |
4.2.1 | Mündliche Prüfung |
4.2.2 | Musikdiktat |
4.2.3 | Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
4.4 | Instrumentenkunde (schriftliche oder mündliche Klausur): Familien der Blechblasinstrumente, Mensur- und Mundstückfragen, Chorbesetzung, Instrumentenpflege |
4.5 | Literaturkunde (schriftliche oder mündliche Klausur) |
5. | Wissenschaftlicher Bereich |
5.1 | Geschichte der Kirchenmusik Freies Kurzreferat, Überblick über die Hauptepochen der evangelischen Kirchenmusik, Grundkenntnisse der Popstilistik |
5.2 | Liturgik Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb Tagzeitengottesdiensten und des Kirchenjahres |
5.3 | Hymnologie Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Kenntnis verschiedener gebräuchlicher Beihefte. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten |
V. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung popular |
1. | Instrumentaler Bereich |
1.1 | Hauptinstrument Pop-Piano oder Gitarre |
1.1.1 | Literaturspiel (Hauptfach) |
1.1.1.1 | Vortrag von drei Instrumentalstücken aus verschiedenen Stilbereichen / Genres der Popmusik (z. B. Blues, Popsong/-ballade), davon ein freies Stück und eine Liedbegleitung; mindestens ein Stück nach ausnotierter Vorlage (nach eigener Wahl) |
1.1.1.2 | Stichproben aus der studierten Literatur |
1.1.1.3 |
|
1.1.1.4 | Einstudierung eines eigenen oder vorgegebenen Arrangements mit einer Band |
1.1.2 | Liturgisches Instrumentalspiel (Hauptfach) |
1.1.2.1 | Instrumentalspiel nach der Ordnung des Gottesdienstes gemäß EGb Grundform I: Intros, Liedbegleitungen, liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2.2 | Improvisation (unvorbereitet) a) Ausführung eines einfachen Intros, Begleitung eines Neuen Geistlichen Liedes nach Akkordsymbolen. Benennen und Spielen von II – V – I Verbindungen in Dur und Moll, diatonischer Akkordaufbau b) Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
2. | Vokaler Bereich |
2.1 | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
2.1.1 | Liturgisches Singen Lieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
2.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2.1.3 | Sologesang (nach eigener Wahl) Vortrag zweier verschiedenartiger Lieder (davon mindestens ein geistliches) aus verschiedenen Genres der Popmusik (Blues, Gospel, Popballade, Musical) |
2.2 | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach EGb/Beiheften (vorbereitet) |
2.3 | Chorleitung (Hauptfach) |
2.3.1 | Chorische Stimmbildung Einsingen/Eingrooven des Chores |
2.3.2 | Erarbeiten eines einfachen Chorsatzes (Popsong, Gospel, Jazz-Chorsatz, auch mit Instrumenten; vorbereitet) |
2.4 | Musikalische Arbeit mit Kindern (fakultativ) |
3. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
3.1 | Arrangement und Gehörbildung |
3.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur) a) Anfertigung eines Arrangements zu einer vorgegebenen Melodie mit Akkordsymbolen für Chor und Band b) Gehörbildung schriftlich |
3.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung (Einzelprüfung) a) Fragen zu Harmonik und Melodik Benennen und Spielen von II – V – I Verbindungen in Dur und Moll, diatonischer Akkordaufbau b) Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
3.2 | Partiturspiel (vorbereitet) Spiel eines Arrangements für mehrere Vokalstimmen |
3.3 | Instrumentenkunde Kenntnis der in einer Band gebräuchlichen Instrumente und des Equipments im Hinblick auf Technik, Spieltechnik, Tonumfang, Stimmung, klangliche Gestaltungsmöglichkeiten, Transponierung und Notation |
3.4 | Ton- und Beschallungstechnik Technische und klangliche Grundlagen der Beschallungstechnik, Grundlagen der Tontechnik und des Recordings/Producings |
3.5 | Literaturkunde (Einzelprüfung) |
3.5.1 | Kenntnis von Piano- bzw. Gitarrenliteratur |
3.5.2 | Kenntnis von Chorliteratur |
4. | Wissenschaftlicher Bereich |
4.1 | Geschichte der Popularmusik/Popstilkunde (Einzelprüfung) Freies Kurzreferat, Überblick über die wichtigsten Stile und Interpreten der Popmusik sowie die Entwicklung der Popularmusik in der Evangelischen Kirche, Grundkenntnisse in der klassischen Kirchenmusikgeschichte |
4.2 | Liturgik (Einzelprüfung oder Klausur) Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Tagzeitengottesdiensten sowie des Kirchenjahres |
4.3 | Hymnologie (Einzelprüfung oder Klausur) a) Benennen und Spielen von II – V – I Verbindungen in Dur und Moll, diatonischer Akkordaufbau b) Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
VI. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung popular (Band) |
1. | Instrumentaler Bereich |
1.1 | Hauptinstrument Pop-Piano oder Gitarre |
1.1.1 | Literaturspiel (Hauptfach) |
1.1.1.1 | Vortrag von drei Instrumentalstücken aus verschiedenen Stilbereichen / Genres der Popmusik (z. B. Blues, Popsong/-ballade), davon ein freies Stück und eine Liedbegleitung; mindestens ein Stück nach ausnotierter Vorlage (nach eigener Wahl) |
1.1.1.2 | Stichproben aus der studierten Literatur |
1.1.1.3 |
|
1.1.1.4 | Einstudierung eines eigenen oder vorgegebenen Arrangements mit einer Band |
1.1.2 | Liturgisches Instrumentalspiel (Hauptfach) |
1.1.2.1 | Instrumentalspiel nach der Ordnung des Gottesdienstes gemäß EGb Grundform I: Intros, Liedbegleitungen, liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2.2 | Improvisation (unvorbereitet): Ausführung eines einfachen Intros, Begleitung eines Neuen Geistlichen Liedes nach Akkordsymbolen. |
2. | Vokaler Bereich |
2.1 | Singen und Sprechen |
2.1.1 | Liturgisches Singen: Lieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
2.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2.2 | Gemeindesingen Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach EG/Beiheften (vorbereitet) |
3. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
3.1 | Arrangement und Gehörbildung |
3.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur)
|
3.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung (Einzelprüfung)
|
3.2 | Instrumentenkunde Kenntnis der in einer Band gebräuchlichen Instrumente und des Equipments im Hinblick auf Technik, Spieltechnik, Tonumfang, Stimmung, klangliche Gestaltungsmöglichkeiten, Transponierung und Notation |
3.3 | Ton- und Beschallungstechnik Technische und klangliche Grundlagen der Beschallungstechnik, Grundlagen der Tontechnik und des Recordings/Producings |
3.4 | Literaturkunde (Einzelprüfung) |
4. | Wissenschaftlicher Bereich |
4.1 | Geschichte der Popularmusik/Popstilkunde (Einzelprüfung) Freies Kurzreferat, Überblick über die wichtigsten Stile und Interpreten der Popmusik sowie die Entwicklung der Popularmusik in der Evangelischen Kirche, Grundkenntnisse in der klassischen Kirchenmusikgeschichte |
4.2 | Liturgik (Einzelprüfung oder Klausur) Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Tagzeitengottesdiensten sowie des Kirchenjahres. |
4.3 | Hymnologie (Einzelprüfung oder Klausur) Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten. Kenntnis gebräuchlicher Liederbücher und Beihefte im popularmusikalischen Gebrauch. |
4.4 | Theologische Information (Einzelprüfung) Freies Kurzreferat und Gespräch über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich Kirche und Theologie |
VII. | Ordnung der C-Kirchenmusikprüfung popular (Chor) |
1. | Vokaler Bereich |
1.1 | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
1.1.1 | Liturgisches Singen: Lieder und liturgische Stücke (vorbereitet) |
1.1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
1.1.3 | Sologesang (nach eigener Wahl): Vortrag zweier verschiedenartiger Lieder (davon mindestens ein geistliches) aus verschiedenen Genres der Popmusik (Blues, Gospel, Popballade, Musical) |
1.2 | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Gemeindeliedes oder Kanons nach EG/Beiheften (vorbereitet) |
1.3 | Chorleitung (Hauptfach) |
1.3.1 | Chorische Stimmbildung: Einsingen/Eingrooven des Chores. |
1.3.2 | Erarbeiten eines einfachen Chorsatzes (Popsong, Gospel, Jazz-Chorsatz, auch mit Instrumenten; vorbereitet) |
1.4 | Musikalische Arbeit mit Kindern (fakultativ) |
2. | Musiktheorie und allgemeine Musikpraxis |
2.1 | Arrangement und Gehörbildung |
2.1.1 | Schriftliche Prüfung (Klausur)
|
2.1.2 | Mündliche und praktische Prüfung (Einzelprüfung) a) Fragen zu Harmonik und Melodik Benennen und Spielen von II – V – I Verbindungen in Dur und Moll, diatonischer Akkordaufbau b) Gehörbildung, Vom-Blatt-Singen einer Chorstimme |
2.2 | Partiturspiel (vorbereitet) Spiel eines Arrangements für mehrere Vokalstimmen |
2.3 | Instrumentenkunde Kenntnis der in einer Band gebräuchlichen Instrumente und des Equipments im Hinblick auf Technik, Spieltechnik, Tonumfang, Stimmung, klangliche Gestaltungsmöglichkeiten, Transponierung und Notation |
2.4 | Ton- und Beschallungstechnik Technische und klangliche Grundlagen der Beschallungstechnik, Grundlagen der Tontechnik und des Recordings/Producings |
2.5 | Literaturkunde (Einzelprüfung) |
3. | Wissenschaftlicher Bereich |
3.1 | Geschichte der Popularmusik/Popstilkunde (Einzelprüfung) Freies Kurzreferat, Überblick über die wichtigsten Stile und Interpreten der Popmusik sowie die Entwicklung der Popularmusik in der Evangelischen Kirche, Grundkenntnisse in der klassischen Kirchenmusikgeschichte |
3.2 | Liturgik (Einzelprüfung oder Klausur) Kenntnis der Ordnungen von Gottesdiensten nach dem EGb, Tagzeitengottesdiensten sowie des Kirchenjahres. |
3.3 | Hymnologie (Einzelprüfung oder Klausur) Kenntnis des eingeführten Gesangbuchs (Aufbau und Liedgruppen) und seine liturgische Verwendung. Auswahl der Lieder für den Gottesdienst. Überblick über die Epochen des Kirchenliedes. Liedtypen und ihre geschichtlichen Wurzeln (Texte/Melodien). Überblick über die Entwicklung des Neuen Geistlichen Liedes bis heute; Kenntnis repräsentativer Texter und Komponisten. Kenntnis gebräuchlicher Liederbücher und Beihefte im popularmusikalischen Gebrauch. |
3.4 | Theologische Information (Einzelprüfung) Freies Kurzreferat und Gespräch über ein selbst gewähltes Thema aus dem Bereich Kirche und Theologie |
Anlage 2
###Die Ordnung der D-Kirchenmusikprüfungen
I. | Ordnung der D-Kirchenmusikprüfung (Chor) |
1. | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
1.1 | Singen von Liedern und liturgischen Stücken (vorbereitet) |
1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2. | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Liedes, Kanons o. ä. mit einer Erwachsenengruppe (vorbereitet) |
3. | Chorleitung (Hauptfach) |
3.1 | Elementare Stimmbildung |
3.2 | Erarbeiten und Dirigieren eines einfachen Chorsatzes (vorbereitet) |
4. | Allgemeine Musikpraxis |
4.1 | Vom-Blatt-Singen |
4.2 | Hören einfacher Intervalle und Akkorde |
4.3 | Elementare Musiklehre |
4.4 | Schriftliche Transposition |
4.5 | Partiturspiel (vorbereitet) |
5. | Theoretische Kenntnisse |
5.1 | Methodik / Didaktik |
5.2 | Kenntnis einfacher Chorliteratur |
5.3 | Kenntnis des Gesangbuchs |
5.4 | Kenntnis der Gottesdienstordnung |
II. | Ordnung der D-Kirchenmusikprüfung (Kinderchor) |
1. | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
1.1 | Singen von Liedern und liturgischen Stücken (vorbereitet) |
1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
2. | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines unbekannten Liedes, Kanons o. ä. mit einer Erwachsenengruppe (vorbereitet) |
3. | Chorleitung (Hauptfach) |
3.1 | Elementare Stimmbildung |
3.2 | Einstudieren eines unbekannten Liedes (vorbereitet) |
4. | Allgemeine Musikpraxis |
4.1 | Vom-Blatt-Singen |
4.2 | Hören einfacher Intervalle und Akkorde |
4.3 | Elementare Musiklehre |
4.4 | Schriftliche Transposition |
4.5 | Kinderchorpraktisches Instrumentalspiel (vorbereitet) |
5. | Theoretische Kenntnisse |
5.1 | Methodik / Didaktik |
5.2 | Kenntnis einfacher Kinderchorliteratur |
5.3 | Kenntnis des Gesangbuchs |
5.4 | Kenntnis der Gottesdienstordnung |
III. | Ordnung der D-Orgelprüfung |
1. | Begleitendes Orgelspiel (Hauptfach) |
1.1 | Spielen von Kirchenliedern mit und ohne Pedal nach dem Choralbuch (vorbereitet) |
1.2 | Spielen von liturgischen Stücken (vorbereitet) |
1.3 | (fakultativ) Auswendigspiel eines Kirchenliedes (nach eigener Wahl) |
2. | Selbstständiges Orgelspiel (Hauptfach) |
2.1 | Spiel einfacher Intonations- und Vorspielliteratur zu Kirchenliedern (vorbereitet) |
2.2 | Spiel einfacher freier Orgelliteratur (2 Stücke, eigene Wahl) |
3. | Allgemeine Musikpraxis |
3.1 | Singen von Kirchenliedern (vorbereitet) |
3.2 | Hören einfacher Intervalle und Akkorde |
3.3 | Elementare Musiklehre |
3.4 | Schriftliche Transposition |
3.5 | Stimmen von Zungenpfeifen |
4. | Theoretische Kenntnisse |
4.1 | Kenntnis einfacher Orgelliteratur |
4.2 | Kenntnis des Gesangbuches |
4.3 | Kenntnis der Gottesdienstordnung |
4.4 | Elementare Registrierkunde |
IV. | Ordnung der D-Kirchenmusikprüfung popular (Band) |
1. | Begleitendes Instrumentalspiel auf dem Haupt- bzw. Nebeninstrument (Hauptfach) |
1.1 | Spielen von Kirchenliedern nach Akkordsymbolen (vorbereitet) |
1.2 | Spielen von liturgischen Stücken (vorbereitet) |
1.3 | Auswendigspiel eines Kirchenliedes nach eigener Wahl |
2. | Selbstständiges Instrumentalspiel (Hauptfach) Spielen einfacher Vortragsstücke (nach eigener Wahl) auf dem Hauptinstrument |
3. | Bandleitung |
3.1 | Rhythmisches Eingrooven |
3.2 | Erarbeiten eines Bandarrangements aus der Popularmusik |
3.3 | Kenntnis der Grundlagen der Einstudierungsmethodik |
3.4 | Probenaufbau und -technik bzw. bandtypische Einstudierungsmethodik. |
4. | Allgemeine Musikpraxis |
4.1 | Singen von Kirchenliedern (vorbereitet) |
4.2 | Hören einfacher Intervalle und Akkorde |
4.3 | Elementare Musiklehre |
4.4 | Schriftliche Transposition |
4.5 | Stimmen einer Gitarre |
5. | Theoretische Kenntnisse |
5.1 | Kenntnis populärer Band-Literatur sowie geeigneter Nachschlagewerke |
5.2 | Kenntnis des Gesangbuchs |
5.3 | Kenntnis der Gottesdienstordnung |
5.4 | Instrumentenkunde und tontechnische Grundkenntnisse |
5.5 | Kenntnis der Hauptstilistiken der Popularmusik |
V. | Ordnung der D-Kirchenmusikprüfung popular (Chor) |
1. | Singen und Sprechen (Hauptfach) |
1.1 | Singen von Liedern und liturgischen Stücken (vorbereitet) |
1.2 | Sprechen von Texten (nach eigener Wahl) |
1.3 | Auswendigspiel eines Kirchenliedes nach eigener Wahl |
2. | Gemeindesingen (Hauptfach) Musikalische und textliche Vermittlung eines NGL oder Kanons aus dem Gesangbuch mit einer Chorgruppe (vorbereitet) |
3. | Chorleitung (Hauptfach) |
3.1 | Elementare Stimmbildung und rhythmisches Eingrooven |
3.2 | Erarbeiten und Dirigieren eines einfachen Chorsatzes (vorbereitet) |
4. | Allgemeine Musikpraxis |
4.1 | Vom-Blatt-Singen |
4.2 | Hören einfacher Intervalle und Akkorde |
4.3 | Elementare Musiklehre |
4.4 | Schriftliche Transposition |
4.5 | Partiturspiel (vorbereitet) |
5. | Theoretische Kenntnisse |
5.1 | Kenntnis populärer Chorliteratur sowie geeigneter Nachschlagewerke |
5.2 | Kenntnis des Gesangbuchs |
5.3 | Kenntnis der Gottesdienstordnung |
5.4 | Kenntnis der Hauptstilistiken der Popularmusik |
VI. | Ordnung der D-Kirchenmusikprüfung (Posaunenchor) |
1. | Instrumentalprüfung Blechblasinstrument (Hauptfach) |
1.1 | Spielen aller Dur-Tonleitern |
1.2 | Vortrag eines gewählten Bläserstücks aus vorgegebener Auswahl oder in Absprache mit einer Landesposaunenwartin oder einem Landesposaunenwart |
1.3 | Vom-Blatt-Spielen zweier Stimmen eines Chorals (Violin- und Bassschlüssel) Formulierung Angleichen an C-Prüfung |
1.4 | Vom-Blatt-Spielen einer kurzen Etüde |
2. | Chorleitung Erarbeiten eines Choralvorspiels oder einer Instrumentalmusik (vorgegeben und vorbereitet) (15 min) |
3. | Musiktheoretische Kenntnisse (Klausur oder mündliche Prüfung) |
3.1 | Aufgaben zur Notenkunde, Tonleiteraufbau, Bestimmen von Tonarten und Intervallen |
3.2 | Bestimmen von Dreiklängen, Akkordanalyse eines vierstimmigen Satzes aus dem Posaunenchoralbuch |
4. | Gehörbildung (Klausur oder mündliche Prüfung) |
4.1 | Einfaches melodisches Diktat (einstimmig) |
4.2 | Bestimmen von Intervallen und Akkorden |
4.3 | Wiedergabe eines Rhythmus von mittlerer Schwierigkeit |
5. | Instrumentenkunde (Klausur oder mündliche Prüfung) Klausur: Familien der Blechblasinstrumente, Mensur- und Mundstückfragen, Chorbesetzung, Instrumentenpflege |
6. | Literatur- und Gottesdienstkunde (Klausur oder mündliche Prüfung) |
6.1 | Kenntnis der Bläserliteratur |
6.2 | Kenntnis des Evangelischen Gesangbuches |
6.3 | liturgische und musikalische Gestaltung eines Gottesdienstes nach der Gottesdienstordnung mit Hilfe von Literatur |
Anlage 3
###Berechnung der Gesamtzensur
Punktedurchschnitt | Gesamtzensur | Prädikat |
|---|---|---|
5,00 – 5,29 | 4,0 | ausreichend |
5,30 – 5,59 | 3,9 | ausreichend |
5,60 – 5,89 | 3,8 | ausreichend |
5,90 – 6,19 | 3,7 | ausreichend |
6,20 – 6,49 | 3,6 | ausreichend |
6,50 – 6,79 | 3,5 | befriedigend |
6,80 – 7,09 | 3,4 | befriedigend |
7,10 – 7,39 | 3,3 | befriedigend |
7,40 – 7,69 | 3,2 | befriedigend |
7,70 – 7,99 | 3,1 | befriedigend |
8,00 – 8,29 | 3,0 | befriedigend |
8,30 – 8,59 | 2,9 | befriedigend |
8,60 – 8,89 | 2,8 | befriedigend |
8,90 – 9,19 | 2,7 | befriedigend |
9,20 – 9,49 | 2,6 | befriedigend |
9,50 – 9,79 | 2,5 | gut |
9,80 – 10,09 | 2,4 | gut |
10,10 – 10,39 | 2,3 | gut |
10,40 – 10,69 | 2,2 | gut |
10,70 – 10,99 | 2,1 | gut |
11,00 – 11,29 | 2,0 | gut |
11,30 – 11,59 | 1,9 | gut |
11,60 – 11,89 | 1,8 | gut |
11,90 – 12,19 | 1,7 | gut |
12,20 – 12,49 | 1,6 | gut |
12,50 – 12,79 | 1,5 | sehr gut |
12,80 – 13,09 | 1,4 | sehr gut |
13,10 – 13,29 | 1,3 | sehr gut |
13,30 – 13,59 | 1,2 | sehr gut |
13,60 – 13,89 | 1,1 | sehr gut |
13,90 – 15,00 | 1,0 | sehr gut |