.Richtlinien zur Teilnahme von Kindern am
Richtlinien zur Teilnahme von Kindern am
Heiligen Abendmahl
Vom 8. Januar 1980
KABl. 1980, S. 16
1Die 19. Landessynode hat während ihrer VI. Tagung am 29. November 1979 Grundsätze für die Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl beschlossen, die nachstehend als Richtlinien veröffentlicht werden. 2Die Pfarrämter werden gebeten, nach diesen Richtlinien zu verfahren.
####Grundsätze für die Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl
- 1Im Heiligen Abendmahl lädt Jesus Christus die Seinen zur Gemeinschaft mit sich und untereinander ein. 2Er gibt sich selbst unter Brot und Wein und schenkt seiner Gemeinde Versöhnung und Leben, Freude und Hoffnung.3Dieses Abendmahl ist die Feier derer, die durch die Taufe (für immer) zu Jesus Christus gehören.4Die Gabe des Heiligen Abendmahls will im Glauben empfangen werden. 5Der Glaube hört Jesu Wort: „Für Euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünde.“ 6Er vertraut auf die Zusage Jesu und empfängt im Sakrament „Vergebung der Sünde, Leben und Seligkeit“. 7Solcher Glaube verlangt bei Kindern und Erwachsenen nach Entfaltung und Verstehen. 8Die erwachsenen Christen sind dafür verantwortlich, das Verstehen der Kinder zu wecken, zu fördern und ihr Hineinwachsen in den Gottesdienst und die Abendmahlsfeier zu begleiten. 9Die besondere pädagogische Verantwortung, die die lutherische Kirche immer bei der Hinführung zum Abendmahl gesehen hat, muss auch in einer veränderten Situation wahrgenommen werden.10Die Zusage Gottes, die wir in Gottes Wort, in der Taufe und im Heiligen Abendmahl empfangen, will im Zusammenhang des Lebens angenommen und gelebt werden. 11Das ist auch Kindern möglich, die das Abendmahl von einem normalen Essen (Sättigungsmahl) unterscheiden können und denen die Zeichen des Sakraments, Brot und Wein, als Geschenk der Gegenwart Jesu Christi verstehbar werden. 12Es besteht kein theologischer Grund, getaufte Kinder von einer Teilnahme am Heiligen Abendmahl der Gemeinde auszuschließen, auch wenn die allgemeine Zulassung zum Abendmahl nach kirchlicher Sitte im Zusammenhang mit der Konfirmation geschieht.13So haben wir zu fragen, wie Kindern die Teilnahme am Abendmahl ermöglicht werden kann.
- 1Der Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl muss eine sorgfältige Unterweisung vorausgehen; daher sollen Kinder, die zum Abendmahl eingeladen werden, das Grundschulalter erreicht haben. 2Diese Unterweisung, in die auch die Eltern einbezogen werden sollten, kann in verschiedener Weise – durch Kindergottesdienst, Kinderstunden, Unterricht, Familienfreizeiten, Elternseminare usw. – geschehen und sollte im Hinblick auf Kinder berücksichtigen, dass Menschen über Empfinden, Tun und Verstehen zum Glauben kommen.3Auch in der Gestaltung der Abendmahlsfeier sollte dieser vielschichtige Zugang der Kinder zu den Gaben Christi stärker berücksichtigt werden; wobei das Pfarramt für die stiftungsgemäße Feier im Rahmen der agendarischen Bestimmungen verantwortlich ist.4Die Teilnahme sollte in Gemeinschaft mit der das Abendmahl feiernden Gemeinde, mit Eltern oder anderen Bezugspersonen erfolgen.5Darum gilt als Voraussetzung für eine Teilnahme von Kindern am Abendmahl, dass die Eltern mit dem Wunsch der Kinder einverstanden sind.
- 1Für die Teilnahme von Kindern am Abendmahl ist ein übereinstimmender Beschluss von Pfarramt und Kirchenvorstand erforderlich. 2Die Gemeinde soll in geeigneter Weise über die Teilnahme von Kindern am Abendmahl unterrichtet werden.
- Gemeinden, in denen Kinder am Heiligen Abendmahl teilnehmen, werden empfehlend auf folgende Handreichungen hingewiesen:
- 4.1
- Die von der Generalsynode der VELKD verabschiedete Handreichung „Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl“ – Texte aus der VELKD Nr. 1/1978
- 4.2
- Abendmahl mit Kindern – eine Handreichung für die Gemeinde, ein Brief an die Eltern, eine liturgische Hilfe; herausgegeben von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Landeskirchenrates der Ev.-luth. Kirche in Bayern 1979
- 4.3
- Abendmahl mit Kindern – eine Handreichung der VELKD; Rauhes Haus, Hamburg 1978
- 4.4
- Abendmahl mit Kindern – Bericht zur Diskussion; Hefte 9, 11 und 13 der Reihe ‚Für den Gottesdienst‘, Hannover 1977–1979; zu beziehen über die Arbeitsstelle für Gottesdienst und Kirchenmusik.