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Richtlinien für die Psychologische Beratung
(Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen
in evangelischer Trägerschaft) in der
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Vom 9. Juni 2023

KABl. 2023, S. 54

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Teil I
Ordnung

Die Psychologische Beratung in kirchlich-diakonischer Trägerschaft ist Teil des kirchlichen Auftrages, Menschen in Notsituationen beizustehen.
Als Praxis des Evangeliums wird Psychologische Beratung im seelsorglich-diakonischen Dienst an Einzelnen, Paaren, Gruppen und Familien wahrgenommen. Dabei werden Ratsuchende in ihrer Verletzlichkeit, Bedürftigkeit und ihren Grenzen ebenso wahrgenommen wie mit ihren Stärken und Ressourcen. Die von den Ratsuchenden gezogenen Grenzen werden geachtet; das Abstinenzgebot und das Abstandsgebot werden eingehalten.
Im Vertrauen auf die Gegenwart Jesu Christi konkretisiert sich solcher Dienst in annehmender Zuwendung und kritisch-reflektierender Selbstauseinandersetzung.
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§ 1

( 1 ) Die Beratungsarbeit erfolgt in den dafür eingerichteten Beratungsstellen.
( 2 ) Die Beratungsstellen stehen allen offen und fördern mit ihrem Angebot ein Zusammenleben in Vielfalt und die Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Sie wenden sich gegen jede Form von Diskriminierung und wollen Teilhabe ermöglichen.
( 3 ) Die psychologische Beratungsarbeit fußt auf dem Grundsatz der Niederschwelligkeit. Sie erfolgt ergebnisoffen, prozessorientiert und unterliegt der Verschwiegenheit.
( 4 ) Die persönliche, finanzielle Situation einer ratsuchenden Person soll dem Beratungswunsch auch dort nicht entgegenstehen, wo für Beratungen regelmäßig Entgelte erhoben werden.
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§ 2

( 1 ) Die Psychologische Beratung ist eine Aufgabe der Kirchenkreise, die im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips und in der gesamtkirchlichen Verantwortung wahrgenommen wird.
( 2 ) Träger einer Beratungsstelle sind insbesondere Kirchenkreise, Kirchenkreisverbände und Diakonische Träger.
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§ 3

Die Aufgaben der Psychologischen Beratung sindinsbesondere
  1. ratsuchenden Menschen professionell beizustehen und sie grenzwahrend zu begleiten.
  2. die fachliche Beratung kirchlich Mitarbeitender sowie kirchlicher Organe vor Ort.
  3. in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Aufgaben und den Nutzen der Psychologischen Beratung zu fördern.
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§ 4

Die Fachaufsicht über die Beratungsstellen und die Beratungsarbeit wird vom Landeskirchenamt wahrgenommen. Die Qualitätsstandards für die Psychologische Beratung und die Einrichtung von Beratungsstellen hat die Landeskirche dieser Ordnung in Teil II beigefügt.
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§ 5

( 1 ) Mit der fachlichen Beratung von Trägern, Leitungen und Teams von Beratungsstellen beauftragt die Landeskirche das Zentrum für Seelsorge und Beratung und dort im Besonderen dem Fachbereich Psychologische Beratung.
( 2 ) Der Fachbereich Psychologische Beratung besteht aus einer theologisch-psychologischen und einer psychologisch-psychotherapeutischen Fachleitung.
( 3 ) Der Fachbereich Psychologische Beratung nimmt die fachliche Beratung der Beratungsstellen und ihrer Fachkräfte im Rahmen der staatlichen und kirchlichen Bestimmungen sowie der Richtlinien für die Beratungsarbeit wahr.
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§ 6

Die Fachleitung Psychologische Beratung wirkt fachberatend hauptsächlich mit bei
  1. der Einrichtung von Beratungsstellen.
  2. der Vorauswahl von Mitarbeitenden für Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Hauptstelle gefördert werden.
  3. der Einstellung und dem Einsatz von Mitarbeitenden mit Fokus auf den Leitungskräften.
  4. der Sicherung der Finanzierung der Beratungsarbeit im Zusammenwirken mit den Trägern der Beratungsstellen.
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§ 7

( 1 ) Die Einrichtung von Beratungsstellen ist von dem zukünftigen Träger beim Landeskirchenamt zu beantragen. Das Landeskirchenamt entscheidet über die Anerkennung.
( 2 ) Grundlage für die Anerkennung sind die dieser Ordnung in Teil II beigefügten Qualitätsstandards.
( 3 ) Die Anerkennung setzt weiterhin insbesondere voraus
  1. die fachliche Befürwortung durch die Fachleitung psychologische Beratung im Zentrum für Seelsorge und Beratung.
  2. ein Finanzierungskonzept durch den zukünftigen Träger der Beratungsstelle.
  3. die nachweisliche Implementierung von Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, insbesondere durch ein entsprechendes Schutzkonzept und eine verpflichtende Fortbildung der Mitarbeitenden.
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§ 8

Die Anerkennung verpflichtet den Träger
  1. zur kommunikativen und strukturellen Verankerung der Beratungsarbeit in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis.
  2. zur kontinuierlichen Begleitung der Arbeit durch die zuständigen kirchlichen Organe und Körperschaften.
  3. zur Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Seelsorge und Beratung.
  4. zur Zusammenarbeit mit anderen Trägern sozialdiakonischer Arbeit.
  5. zur auskömmlichen Finanzierung der Beratungsstellen.
  6. Die Träger der Beratungsstelle legen dem Landeskirchenamt jährlich einen Tätigkeitsbericht und eine Gesamtjahresstatistik der Beratungsarbeit nach den landeskirchlichen Maßgaben vor.
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§ 9

Kooperationen einzelner Beratungsstellen jeglicher Art, insbesondere zur Finanzierung der Beratungsarbeit, sind dem Landeskirchenamt zur Gewährleistung des Informationsflusses schriftlich anzuzeigen.
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§ 10

( 1 ) Das Landeskirchenamt kann die erteilte Anerkennung zurücknehmen, wenn die in § 7 genannten Vorgaben sowie die in Teil II beschriebenen Qualitätsstandards im Beratungsbetrieb nicht mehr erfüllt werden.
( 2 ) Dies ist dem Träger und der Beratungsstelle zunächst anzukündigen.
( 3 ) Die Fachleitung Psychologische Beratung wirkt beratend an der Entscheidung mit.
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§ 11

Mitarbeitende in der Psychologischen Beratung sind zur fachlichen Teambegleitung und gemeinsamen Fallbesprechung durch Supervision sowie zur eigenen Fortbildung berechtigt und verpflichtet.
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§ 12

( 1 ) In der Leitungskonferenz versammeln sich die Leitenden der einzelnen Beratungsstellen.
( 2 ) Dazu lädt die Fachleitung Psychologische Beratung mindestens drei Mal im Jahr ein und verantwortet die Durchführung der Sitzung. Die Tagesordnung wird von der Fachleitung mit dem Zentrum für Seelsorge und Beratung und dem Landeskirchenamt abgestimmt.
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§ 13

( 1 ) Aufgaben der Leitungskonferenz sind insbesondere
  1. die Entwicklung und Fortentwicklung von Qualitätsstandards für die Beratungsarbeit und der Beratungsstellen.
  2. die konzeptionelle Weiterentwicklung der psychologischen Beratung.
  3. die Auseinandersetzung mit dienstrechtlichen Fragen.
  4. die Abstimmung fachpolitischer Fragen.
  5. die Abstimmung in Fragen des Dialoges mit den Trägern und der Landeskirche.
  6. die Strategieentwicklung und der Austausch zur konzeptionellen Profilierung und Sicherstellung der Finanzierung von Beratungsarbeit.
( 2 ) Die Ergebnisse der Sitzungen werden protokolliert.
( 3 ) Die Leitungskonferenz kann themenbezogene Arbeitsgruppen einrichten.
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§ 14

( 1 ) In der Trägerkonferenz versammeln sich die Träger der einzelnen Beratungsstellen einmal im Jahr auf Einladung des Landeskirchenamtes.
( 2 ) Die Tagesordnung wird vom Landeskirchenamt mit dem Zentrum für Seelsorge und Beratung und insbesondere dessen Fachleitung psychologische Beratung abgestimmt.
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§ 15

( 1 ) Die Landeskirche kann bei Bedarf zu einer gemeinsamen Träger – Leitungskonferenz einladen.
( 2 ) Diese gemeinsame Konferenzplattform dient dem Austausch und der Strategieentwicklung.
( 3 ) Die Bedarfsanmeldung kann auch von der Leitungskonferenz oder der Trägerebene an die Landeskirche herangetragen werden.
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§ 16

Die Fachleitung Psychologische Beratung richtet jährlich eine Jahrestagung für die Mitarbeitenden der Beratungsstellen aus. Diese dient der fachlichen Weiterbildung und dem Austausch. Die Teilnahme an dieser ist für die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen grundsätzlich verpflichtend.
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§ 17

Diese Richtlinien treten am 9. Juni 2023 in Kraft.
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Teil II
Fachliche Standards und Leitlinien

Die Fachlichen Standards formulieren Qualitätsstandards nach außen und dienen der Überprüfung der Qualität nach innen. Sie sind untergliedert in Allgemeines, Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität.
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1.) Allgemeines

1.1.)
Hauptaufgabe der psychologischen Beratung ist, Einzelne, Paare, Familien und Gruppen dabei zu unterstützen, Lebenskrisen und Beziehungsprobleme mit fachlicher Hilfe zu bewältigen. Zu den Aufgaben gehören auch Diagnostik, Beratung bei psychischen Problemen, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit, die darauf abzielt, Menschen durch Aufklärung fähiger im Umgang mit psychosozialen Problemen zu machen1#. Ebenso kann Supervision von kirchlich Mitarbeitenden zum Angebot von Beratungsstellen gehören.
1.2.)
Ziele eines Beratungsprozesses in den Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen können sein:
  • Einsicht in die persönliche Verwobenheit in Konflikte und Beziehungsprobleme
  • Befähigung, eigene und fremde Bedürfnisse besser zu spüren, wahrzunehmen und mit ihnen realitätsgerechter umzugehen
  • Abbau von Erstarrungen und verfestigten Beziehungsmustern
  • Verbesserung der Beziehungsfähigkeit
  • Aktivierung von Ressourcen und Selbsthilfefähigkeiten sowie Ich-Stärkung
  • Unterstützung in leidvollen Situationen2#
  • Begleitung in Fällen sexualisierter Gewalt
  • Gesprächsfähigkeit zwischen den Generationen verbessern und Eltern in ihrer Vorbildfunktion und Erziehungskompetenz zu stärken3#
  • Kinder und Jugendliche in ihren diversen Entwicklungsaufgaben unterstützen
1.3.)
Beratungsstellen verfügen über eine schriftliche Konzeption, die die Aufgaben der Beratungsstelle wie auch ihres Trägers beschreibt. Darin sollen Angaben zum Beratungskonzept und örtlichen Gegebenheiten ebenso enthalten sein wie der Verweis auf wissenschaftliche Grundannahmen der Beratungsarbeit (z.B. humanwissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse, die in der Beratung genutzt werden, um psychische Konflikte zu verstehen, zu bearbeiten und ggf. zu bewältigen) und ein Verweis auf die Berufsethischen Standards und deren Qualitätssicherung4#.
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2.) Strukturqualität / Arbeitsweise der Beratungsstelle

2.1.)
Der Zugang zur Beratungsstelle ist niedrigschwellig. Dies zeigt sich insbesondere in der Erreichbarkeit, im freien Zugang, in bedarfsgerechten Sprechzeiten und in der Barrierefreiheit.
2.2.)
Die Beratungsstelle richtet ihre Arbeit lebenswelt- und sozialraumorientiert nach den Bedürfnissen der Ratsuchenden aus und bietet z.B. auch Beratung in Außenstellen an. Sie arbeitet migrations-, kultur-, und gendersensibel und ist auch digital erreichbar. Die Beratungsarbeit ist grundsätzlich offen für alle Hilfesuchenden.
2.3.)
Beratung in Krisenfällen ist kurzfristig möglich. Dieses Angebot ist insbesondere in der Schwangerschaftskonfliktberatung regelhaft.
2.4.)
In der Beratungsstelle arbeitet ein multidisziplinär zusammengesetztes Fachteam festangestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der Beratungsstelle arbeitet ein multidisziplinär zusammengesetztes hauptamtliches Fachteam. Im Team müssen Fachkräfte der Disziplinen Psychologie, Sozialpädagogik / Sozialarbeit etc. entsprechend den Empfehlungen der Fachverbände vertreten sein5#. Die Multi-Disziplinarität im Team sichert qualitativ wertvolle Arbeit in den Fallbesprechungen und in der Zusammenarbeit im Team. Jede Fachkraft verfügt über eine auf das jeweilige Arbeitsfeld bezogene beraterische bzw. therapeutische Zusatzqualifikation. Regelmäßige Fortbildung und Supervision6# sind für die Beratungsfachkräfte verpflichtend, ebenso wie mindestens 14-tägliche Teambesprechungen.
2.5)
Ausreichende personelle Ausstattung: EFLBeratungsstellen verfügen über mindestens zwei Vollzeitäquivalente für Beratungsfachkräfte, Erziehungsberatungsstellen verfügen über mindestens drei Vollzeitäquivalente für Beratungsfachkräfte der psychologischen Beratung.7# Für Verwaltungskräfte bzw. Teamassistenz gilt: Pro Planstelle einer Beratungsfachkraft mindestens eine viertel Stelle Sekretariat und eine telefonische Erreichbarkeit von mindestens 20 Wochenstunden. Für die Erziehungsberatung sieht die bke eine Vollzeitstelle Teamassistenz pro Beratungsstelle vor.
2.6)
Leitung: Jede anerkannte Beratungsstelle hat eine eigene Leitung. Die Leitung hat die Dienst- und die örtliche Fachaufsicht über die Mitarbeitenden ihrer Beratungsstelle, Leitungsaufgaben und Entscheidungskompetenzen sind geregelt und erkennbar. Die Aufgaben der Leitung von Beratungsstellen sind im Einvernehmen mit dem Träger:
  • Fachliche Vertretung der Beratungsstelle nach außen und Vernetzung
  • Erarbeitung von Aufgabenbeschreibungen und Arbeitskonzepten in Absprache mit den Mitarbeitenden
  • Leitung des Beratungsstellenteams, Gewährleistung des fachlichen Austauschs
  • Regelung der Dienstpläne, Genehmigung von Fortbildungen und Urlauben
  • Verfügung über den Einsatz der Haushaltsmittel der Beratungsstelle
  • Vertretung der Belange der Stelle gegenüber dem Träger
  • Beteiligung bei der Personalauswahl und Personalentwicklung
  • Erstellen des Jahresberichts
  • Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung eines Konzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • regelmäßige Teilnahme an den Leitungskonferenzen auf landeskirchlicher Ebene
Neben einer besonderen fachlichen Eignung ist Berufserfahrung und eine abgeschlossene beraterisch-therapeutische Zusatzqualifikation für diese Aufgaben erforderlich.
2.7.)
Prävention, Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit gehören zur Aufgabe einer Beratungsstelle, unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinde- und Sozialraumbezugs. Präventive Angebote sind einzelfallübergreifende Angebote der Beratungsstelle, insbesondere für Ratsuchende, die sich nicht in der Beratungsstelle anmelden, aber dennoch Hilfe bei der Klärung und Bewältigung individueller Probleme und Konflikte benötigen. Ziele der präventiven Angebote sind:
  • Stärkung der „Ich-Kompetenz“
  • Förderung angemessener individueller und sozialer Entwicklung, Eigenständigkeit und Eigenverantwortung von Ratsuchenden
  • Erleichterung des Zugangs zur Beratungsarbeit Methoden der präventiven Angebote sind:
  • Vorträge und Gruppenangebote
  • Unterrichtseinheiten
  • Projekte und Seminare
  • Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten (z.B. Zeitungsartikel, Infostände, Webblogs und andere Veröffentlichungen,)
Vernetzungsaktivitäten der Beratungsstelle bestehen in der Zusammenarbeit mit Diensten, Einrichtungen und Initiativen anderer Beratungsdienste und aus Gesellschaft, Sozialraum und Gesundheitswesen. Dabei geht es u.a. um die Erhöhung der Fachkompetenz, die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten regionalen Hilfesystems und die fachliche Weiterentwicklung der Beratungsarbeit.
2.8.)
Kostenbeteiligung: Die Kostenbeteiligung durch die Ratsuchenden ist transparent und mit dem Träger abgestimmt. Die beraterischen Leistungen nach SGB VIII und SchKG sind kostenfrei.
2.9.)
Die Räumlichkeiten sind für Beratung und Therapie geeignet und genügen den Kriterien der Verschwiegenheitspflicht.8# Je Planstelle einer Beratungskraft steht ein Beratungszimmer zur Verfügung. Zudem gibt es ein abgegrenztes Sekretariat und einen Warteraum.
2.10.)
Zur Arbeit gehört die Dokumentation von Beratungsprozessen, die Beachtung der Datenschutzrichtlinien, die Aufbewahrung der Akten (in verschlossenen Stahlschränken) sowie ihre regelmäßige Löschung.9#
3.)
Prozessqualität
3.1.
Fachliche Unabhängigkeit: Die Beratung erfolgt nach fachlichen Standards im Beratungswesen und unter Berücksichtigung der fachlichen Eigenverantwortlichkeit der Beraterinnen und Berater. Den Referenzrahmen hierfür bietet die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF), in der auch der evangelische Fachverband EKFuL und die bke Mitglied sind. Die berufsethischen Standards werden sorgfältig beachtet und umgesetzt.
3.2.
Verschwiegenheit und Datenschutz sind gewährleistet durch die Schweigepflicht der Mitarbeitenden und ihre Verpflichtung auf den Datenschutz. Ferner werden die Ratsuchenden über die Maßnahmen zum Datenschutz und zum Schutz des Privatgeheimnisses aufgeklärt. Die Datenschutzbestimmungen werden auch am Telefon und im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung strikt eingehalten.
3.3.
Beschwerdemanagement: Die Beratungsstelle hat eine im Rahmen der Konzeption schriftlich fixierte Regelung für den Umgang mit Beschwerden von Ratsuchenden und Kooperationspartnern.10#
3.4.
Hilfepläne: Erziehungsberatungsstellen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der einzelfallbezogenen Hilfeplanung nach der jeweils geltenden Fassung des SGB VIII.11#
3.5.
Abschlussgespräch: Zum Abschluss des Beratungsprozesses findet ein strukturiertes Abschlussgespräch statt. Diese Abschlussreflexion soll den Ratsuchenden einen Blick auf eigene Erkenntnisse in der Beratung, auf die Beratungsbeziehung (ratsuchende Person – Fachkraft) und auf mögliche zukünftige Perspektiven nach der Beratung ermöglichen.
4.)
Ergebnisqualität
Psychologische Beratung intendiert und bewirkt erhebliche Verbesserungen im persönlichen Leben der ratsuchenden Menschen und trägt neben einer Förderung der Selbstregulierungskräfte insbesondere dazu bei, dass Ratsuchende aller Altersstufen besser mit belastenden Situationen umgehen können. Ferner ermöglicht die Beratung den Ratsuchenden ein neues und besseres Verständnis für die eigene Lebenssituation und bietet Anregungen und Impulse für neue Handlungsoptionen12#.
4.1.
Statistische Aufbereitung der Arbeit: Die Einzelfallarbeit und die einzelfallübergreifenden Maßnahmen eines Jahres werden nach ausgewählten Kriterien quantitativ dargestellt und in Bezug auf den örtlichen Bedarf / die Ziele der Beratungsarbeit reflektiert, z.B.:
  • Zahl der Anmeldungen pro Planstelle und Jahr
  • Dauer der Beratungen in Monaten
  • Kontakthäufigkeiten der Beratungen
  • Art der Beendigung von Beratungen.
Zur statistischen und inhaltlichen Dokumentation der Beratungsarbeit vor Ort legt der Träger der Beratungsstelle dem Landeskirchenamt über die Hauptstelle für Lebensberatung jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.
4.2.
Evaluation der Beratungsarbeit: Die Beratungsstelle führt regelmäßig eigene Maßnahmen zur Evaluation ihrer Tätigkeit durch und / oder nimmt an entsprechenden Forschungsprojekten teil, um die Qualität der Arbeit zu überprüfen.13# Dies geschieht z. B. durch:
  • Einschätzung der Zufriedenheit von Ratsuchenden mit dem Beratungsverlauf
  • Einschätzung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden der Einrichtung
  • Einschätzung der Zufriedenheit der Kooperationspartner
  • Einschätzung der Zielerreichung der Angebote aus Sicht der unterschiedlichen Beteiligten (Klientinnen und Klienten unterschiedlicher Altersgruppen, Fachkräfte).
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Teil III
Quellenangaben

  • AGL-Konzeptgruppe: Empfehlung der AG Lebensberatung zum Thema multiprofessionelles Team in Ev. Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen, März 2016
  • AGL und Hauptstelle für Lebensberatung (Hg.), Aktenaufbewahrung und Datenschutz in den Psychologischen Beratungsstellen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, 2019
  • Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF): Fachliche Standards von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Frankfurt am Main, 22.03.2001
  • Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL): Berufsethische Standards und deren Qualitätssicherung in evangelischen Beratungsstellen, 28.01.2016
  • EKFuL: Gütekriterien für psychologische / psychosoziale Beratungsstellen in evangelischer Trägerschaft, Dez. 2015
  • EKFuL: Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes (und Aktualisierung), 2. Aufl. Juni 2000
  • EKFuL: Umgang mit Beschwerden in Beratungsstellen, eine Orientierungshilfe, 2017
  • Menne, Klaus, (Hg.): Fachliche Grundlagen der Beratung, Empfehlungen, Stellungnahmen und Hinweise für die Praxis, 2015 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. Fürth
  • Arnold, J., Macsenaere, M. & Hiller, S. Wirksamkeit der Erziehungsberatung. Ergebnisse der bundesweiten Studie Wir.EB., Freiburg 2018

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1 ↑ Vgl. EKFuL, Leitlinien für die Psychologische Beratung in evangelischen Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes (und Aktualisierung), 2. Aufl. 2000, unter 2.2.3.
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2 ↑ Vgl. Leitlinien 2.3.3.
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3 ↑ Vgl. Klaus Menne (Hg.), Fachliche Grundlagen der Beratung, 2015: „Es ist die Aufgabe der Erziehungsberatung, die Gesprächsfähigkeit zwischen den Generationen immer wieder herzustellen und Eltern in ihrer Vorbildfunktion zu stärken.“ (S. 404)
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4 ↑ Vgl. EkFuL, Gütekriterien für psychologische /psychosoziale Beratungsstellen in evangelischer Trägerschaft, 2015, S. 5. Vgl. EKFuL, Berufsethische Standards und deren Qualitätssicherung in evangelischen Beratungsstellen, 2016 und vgl. Klaus Menne (Hg.), Fachliche Grundlagen der Beratung, S. 404f., der ausführt, was in eine Konzeption einer Beratungsstelle gehören kann, die ein bke-Qualitätssiegel der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung erhalten möchte.
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5 ↑ Vgl. das Papier der AGL- Konzeptgruppe: Empfehlung der AG Lebensberatung zum Thema multiprofessionelles Team, März 2016, das die Arbeitsweise und die Qualifikationen der verschiedenen Fachkräfte im Team beschreibt. Vgl. auch Klaus Menne, Fachliche Grundlagen der Beratung, S. 401, der die Ausstattung von Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern beschreibt, die ein bke-Qualitätssiegel erhalten wollen.
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6 ↑ Die Supervision soll mindestens alle 6-8 Wochen mit externer Supervisorin /externem Supervisor stattfinden.
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7 ↑ Vgl. Leitlinien 3.1.2.2. Beratungsstelle mit Schwerpunkt Ehe-, Familien- und Lebensberatung und 3.1.1.1, Beratungsstelle mit Schwerpunkt Erziehungs- und Familienberatung. Siehe auch Klaus Menne: „Die Beratungsstelle verfügt über mindestens drei ganze Personalstellen für Beratungsfachkräfte. Integrierte Einrichtungen (die z.B. auch Eheberatung oder andere erzieherische Hilfen anbieten), verfügen über mindestens zwei ganze Personalstellen mit drei Mitarbeitern für den Bereich Erziehungsberatung“, S. 401
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8 ↑ Vgl. Leitlinien, S 30.
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9 ↑ Vgl. AGL und Hauptstelle für Lebensberatung (Hg.), Aktenaufbewahrung und Datenschutz in den Psychologischen Beratungsstellen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers,2019
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10 ↑ Sie orientiert sich dabei am EKFuL-Papier „Umgang mit Beschwerden in Beratungsstellen“, 2017
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11 ↑ Vgl. Menne (Hg.), S. 402
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12 ↑ Mit der Studie „Wir.EB 2.0 - Wirkungsevaluation in der Erziehungsberatung“ (kurz Wir.EB) aus dem Jahr 2018 liegt für die Erziehungsberatungsstellen ein überregional einsetzbares und wissenschaftlich abgesichertes Instrument vor, das es erlaubt, die Wirkungen im Beratungsverlauf in praxistauglicher Form sichtbar zu machen. Projektträger des Vorhabens ist der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE). Die wissenschaftliche Begleitung und Durchführung erfolgte durch das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz.
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13 ↑ Vgl. Menne (Hg.), S.403, der die Einschätzung der Zufriedenheit von Ratsuchenden, Mitarbeitenden und Kooperationspartnern im Blick hat.